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Rauchmelder retten Leben

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

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Weiter Informationen diesem Thema finden Sie unter folgendem Link:

www.rauchmelder-lebensretter.de


Blaulicht und Martinshorn

Begegnet man im Straßenverkehr Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist der Notfall nicht weit. Viele Verkehrsteilnehmer wissen in diesen Situationen nicht, wie sie sich verhalten sollen, reagieren falsch oder gar nicht und halten so die Retter von ihrer Hilfeleistung ab. Das Ende einer Einsatzfahrt ist oft genug ein Unfall. Aber auch durch Behinderungen im Stadtverkehr geht den Einsatzkräften wertvolle Zeit verloren. mehr...

 

Brandschutztipps der Feuerwehr Kaltenkirchen

Zu den Aufgaben einer Feuerwehr gehört nicht nur das Löschen von Bränden oder die Hilfe bei Unglücksfällen. Auch die Aufklärung und Information der Bevölkerung gehört mit in den Tätigkeitsbereich einer Feuerwehr.

Aus diesem Grund hat die Freiwillige Feuerwehr Kaltenkirchen einige Tipps zusammengestellt, die es Ihnen ermöglichen, in Ihrem eigenen Umfeld, zu Hause, am Arbeitplatz oder wo auch immer, etwas für Ihre eigene Sicherheit zu tun.

Oft sind es nur Kleinigkeiten, ohne finanziellen Aufwand, mit denen sich für Sie persönlich ein weiteres Stück Sicherheit erreichen lässt.

Christbäume brennen schneller als man denkt

Ausgetrocknete Christbäume und Adventsgestecke sind in der Weihnachtszeit häufig der Grund für Wohnungsbrände. Die trockenen Tannenzweige brennen wie Zunder und es gibt es kaum Möglichkeiten zu reagieren. Diese Gefahr wird oft unterschätzt. Kerzen auf Tischgestecken und an Tannenbäumen verursachen "alle Jahre wieder" Sachschäden in Millionenhöhe. Im schlimmsten Fall sind Verletzte und Tote die Folge. mehr...

Brandgefahren durch Kerzen in der Adventszeit

Leichtsinn und Unachtsamkeit sind in der Adventszeit oftmals Auslöser von Wohnungsbränden durch Kerzen, Adventskränze oder Tischgestecke.

"Es dauert nur Sekunden und schon kann aus besinnlichem Kerzenschein am Adventsgesteck eine tödliche Gefahr werden", warnt Landesbrandmeister Detlef Radtke (Lübeck), Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein (LFVSH). "Kerzenflammen entwickeln an ihrer Flammenspitze eine Temperatur von 750 Grad und selbst in zehn Zentimeter Entfernung von der Spitze besteht eine Temperatur von 300 Grad", sagt der Vorsitzende. mehr...

Merkblätter zur Schadensverhütung

Die folgenden Merkblätter wurden der Freiwilligen Feuerwehr Kaltenkirchen durch den Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein und der Provinzial zur Verfügung gestellt.

Rauchmelderpflicht in Wohnungen

Ab April 2005 besteht in Schleswig-Holstein eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen. Durch die Änderung der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein vom Dezember 2004 wird an § 49 folgender Absatz 4 angefügt:

"In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, daß Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten."

Diese Regelung ist allerdings bereits ungültig. Die künftige Regelung gemäß der vom Landtag Schleswig-Holstein am 12. Dezember 2008 beschlossenen Landesbauordnung (§ 49 Absatz 4) besagt:

"In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmelder auszurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."

Mehr Informationen zum Thema "Rauchmelderpflicht in Wohnungen" entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Rauchmelder retten Leben (117 KB)".

 

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